Garantiebedingungen
Diese Informationen beschreiben die gesetzliche Gewährleistung, den Umgang mit etwaigen freiwilligen Garantieangaben, den Ablauf zur Prüfung von Mängeln sowie die besonderen Anforderungen bei Möbeln, Materialien, Farben, Maßen, Nutzung und Transport.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 BGB.
Wenn die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft ist, können Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Rechte geltend machen. Dazu können Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz gehören.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Informationen nicht ersetzt, nicht ausgeschlossen und nicht eingeschränkt.
2. Verhältnis zwischen Gewährleistung und freiwilliger Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden.
Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und besteht unabhängig davon, ob eine freiwillige Garantie angeboten wird.
Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich, klar und mit konkretem Inhalt für ein bestimmtes Produkt angegeben wird. Ohne eine solche ausdrückliche Angabe wird keine zusätzliche freiwillige Garantie angeboten.
3. Freiwillige Garantie
Es wird keine separate freiwillige Garantie angeboten, sofern für ein bestimmtes Produkt keine ausdrückliche Garantieerklärung bereitgestellt wird.
Wenn für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Garantie angegeben wird, gelten ausschließlich die dort genannten Bedingungen, der dort genannte Garantiegeber, die dort genannte Dauer, der dort genannte räumliche Geltungsbereich und der dort beschriebene Leistungsumfang.
Eine freiwillige Garantie lässt gesetzliche Rechte unberührt. Dies gilt insbesondere für gesetzliche Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 BGB.
4. Garantiegeber bei freiwilliger Garantie
Wenn eine freiwillige Garantie für ein Produkt ausdrücklich angegeben wird, ist der dort bezeichnete Garantiegeber für die freiwillige Garantie verantwortlich.
Sofern keine ausdrückliche Garantieerklärung mit Benennung eines Garantiegebers vorliegt, besteht keine separate freiwillige Garantie und es gibt keinen zusätzlichen Garantiegeber.
Der Verkäufer bleibt für gesetzliche Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
5. Dauer
Für gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten die gesetzlichen Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Eine freiwillige Garantie hat nur dann eine eigene Dauer, wenn diese in einer ausdrücklichen Garantieerklärung für das jeweilige Produkt klar angegeben ist.
Ohne ausdrücklich angegebene freiwillige Garantiefrist wird keine zusätzliche freiwillige Garantiedauer zugesagt.
6. Umfang der gesetzlichen Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen bei Gefahrübergang vorliegen.
Ein Mangel kann insbesondere vorliegen, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht den objektiven Anforderungen nach § 434 BGB entspricht.
Bei Möbeln kann die Prüfung unter anderem Materialzustand, Stabilität, Funktion, Vollständigkeit der Teile, sichtbare Beschädigungen, Verarbeitung, Transportzustand und Übereinstimmung mit der Bestellung betreffen.
7. Möbelmaterialien und Nutzungseigenschaften
Möbel können je nach Material, Konstruktion, Oberfläche und Nutzung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen.
Bei Doppelbetten, Nachttischen, Bücherregalen, Garten Lounge Sets, Gartenhäusern und Gartentischen können materialtypische Eigenschaften auftreten. Dazu können Maserung, Oberflächenstruktur, leichte Farbnuancen, materialbedingte Textur, natürliche Oberflächenabweichungen oder nutzungsbedingte Veränderungen gehören.
Ob eine Eigenschaft einen Mangel darstellt, wird anhand der gesetzlichen Vorgaben, der Produktbeschreibung, der vereinbarten Beschaffenheit und des konkreten Zustands der Ware geprüft.
8. Farben, Maße und produktbezogene Abweichungen
Farben können je nach Bildschirmdarstellung, Beleuchtung, Material, Oberfläche und Produktionscharge unterschiedlich wahrgenommen werden.
Geringfügige Farbabweichungen, Strukturunterschiede oder materialtypische Oberflächenunterschiede können bei Möbeln auftreten, sofern sie die vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht beeinträchtigen und keinen gesetzlichen Mangel darstellen.
Maßangaben können produktions- oder materialbedingt geringfügige Toleranzen aufweisen. Ob eine Größenabweichung rechtlich relevant ist, wird anhand der Produktangaben, der vereinbarten Beschaffenheit und der gesetzlichen Anforderungen geprüft.
9. Normale Abnutzung
Normale Abnutzung durch üblichen Gebrauch stellt keinen Mangel dar, soweit die Ware vertragsgemäß genutzt wurde und keine gesetzlichen Mängelrechte betroffen sind.
Dazu können nutzungsbedingte Spuren, leichte Oberflächenveränderungen, Druckstellen, witterungsbedingte Veränderungen bei Gartenmöbeln, Lockerungen durch gewöhnliche Nutzung oder altersbedingte Materialveränderungen gehören.
Die Prüfung erfolgt jeweils anhand des konkreten Produkts, der Nutzung, des Zustands der Ware und der gesetzlichen Vorgaben.
10. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen, fallen nicht unter eine freiwillige Garantie, sofern eine solche für ein Produkt besteht.
Dazu können unsachgemäßer Aufbau, fehlende Befestigung, ungeeigneter Untergrund, Überlastung, unsachgemäße Reinigung, Veränderung der Ware, Feuchtigkeitsschäden durch falsche Lagerung, Witterungseinwirkung entgegen der Produktverwendung oder beschädigende Behandlung gehören.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt, soweit ihre Voraussetzungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllt sind.
11. Ausschlüsse bei einer freiwilligen Garantie
Wenn eine freiwillige Garantie für ein Produkt ausdrücklich angegeben wird, können die dort genannten Ausschlüsse gelten.
Typische Ausschlüsse können Schäden durch normalen Verschleiß, unsachgemäßen Aufbau, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderungen, falsche Pflege, gewerbliche Nutzung ohne entsprechende Produktfreigabe, unsachgemäße Lagerung oder äußere Einwirkungen betreffen.
Solche Ausschlüsse gelten nur für eine freiwillige Garantie und beschränken keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
12. Transportschäden und Zustellung
Bei Zustellung sollte eine Sichtprüfung bei Zustellung erfolgen.
Erkennbare Schäden an Transportverpackung, Packstücken oder Möbelteilen sollten dokumentiert werden. Die Dokumentation von Schäden kann Fotos der Verpackung, des Versandetiketts, der beschädigten Stellen, der Originalverpackung, der Schutzmaterialien und des Gesamtzustands umfassen.
Bei erheblichen Schäden kann eine Annahmeverweigerung bei erheblichen Schäden in Betracht kommen. Erhebliche Schäden sollten dem Transportdienstleister bei Zustellung angezeigt und anschließend über den Kundenservice gemeldet werden.
13. Antragstellung bei Mängeln
Für eine Prüfung sollte der Kundenservice über die unten genannten Kontaktdaten kontaktiert werden.
Die Anfrage sollte Bestellnummer, Name, E-Mail-Adresse, Artikelbezeichnung, Beschreibung des Mangels, Zeitpunkt der Feststellung und aussagekräftige Fotos enthalten.
Bei Möbeln können zusätzlich Fotos der Transportverpackung, Originalverpackung, Schutzmaterialien, Aufbauzustand, betroffener Bauteile, Verbindungsstellen, Oberflächen, Ecken, Kanten oder belasteter Bereiche erforderlich sein.
14. Prüfungsablauf
Nach Eingang der Anfrage wird der Vorgang anhand der übermittelten Informationen geprüft.
Die Prüfung kann Bestelldaten, Produktangaben, Zahlungsstatus, Versandinformationen, Zustellnachweise, Fotos, Verpackungszustand, Zustand der Ware, Aufbauzustand und Nutzungshinweise umfassen.
Wenn weitere Angaben erforderlich sind, kann der Kundenservice zusätzliche Informationen anfordern. Die Anforderung zusätzlicher Informationen dient der sachlichen Prüfung und beschränkt keine gesetzlichen Rechte.
15. Mögliche Abwicklung
Wenn ein gesetzlicher Mangel nach den Voraussetzungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt, erfolgt die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Je nach Fall können Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz nach §§ 434, 437 BGB in Betracht kommen.
Wenn eine freiwillige Garantie für ein bestimmtes Produkt ausdrücklich besteht, richtet sich die Abwicklung zusätzlich nach der jeweiligen Garantieerklärung, ohne gesetzliche Rechte einzuschränken.
16. Rücksendung im Prüfungsfall
Wenn eine Rücksendung zur Prüfung erforderlich ist, müssen Möbel transportgerecht verpackt werden.
Originalverpackung, Schutzmaterialien und Transportverpackung sollten nach Möglichkeit verwendet werden. Falls diese nicht mehr vorhanden sind, muss eine geeignete Verpackung gewählt werden, die das Möbelstück während des Rücktransports schützt.
Bei größeren Möbelstücken kann der Rücktransport größerer Möbelstücke besondere Abstimmungen erfordern. Dies kann insbesondere Sperrgut, großformatige Sendungen, Mehrpaketsendungen oder zerlegte Bauteile betreffen.
17. Schutz gesetzlicher Rechte
Diese Informationen schließen gesetzliche Verbraucherrechte nicht aus und beschränken sie nicht.
Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB bleibt unberührt.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 BGB bleiben unberührt. Eine freiwillige Garantie, sofern sie für ein bestimmtes Produkt ausdrücklich besteht, tritt neben diese Rechte und ersetzt sie nicht.
18. Kontakt
E-Mail: business@dalaadwell.com
Telefon: +81 (802) 960 54 99
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